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LAG Düsseldorf Urteil vom 28.10.2021 - 5 Sa 47/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung durch eine Low-Cpst-Airline. Analyse des Vertragsgegenstandes bei der Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags in der Form eines sog. gemischten Vertrages von Arbeitnehmerüberlassung

Leitsatz (amtlich)

1. Für die Abgrenzung eines Dienstleistungsvertrags in der Form eines sog. gemischten Vertrages von Arbeitnehmerüberlassung ist die Analyse des Vertragsgegenstandes maßgeblich, so wie er sich in vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Hinsicht darstellt und den sich daraus ergebenden Folgen für die Eingliederung und Weisungsbefugnis oder Aufsicht und Leitung bei dem Vertragspartner, der Gerät und Personal zur Verfügung gestellt bekommt.

2. Bei einer Wet-Lease-Vereinbarung in der Form des sog. ACMIO-Vertrags im Bereich der Luftfahrt handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag und nicht um Arbeitnehmerüberlassung.

3. Zur Abgrenzung zwischen zulässiger Vertragsgestaltung und Gestaltungsmissbrauch zur Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung (hier verneint). 4. Zur Frage der ordnungsgemäßen Konsultation gemäß § 17 Abs. 2 KSchG.

Normenkette

GR-Charta EU Art. 16; EGV 1008/2008 Art. 1; EGV 1008/2008 Art. 2 Nr. 25; EGV 1008/2008 Art. 13 Abs. 1; EU-VO 965/2012 Anh. III "Anforderungen an Organisation bezüglich des Flugbetriebs (Teil-ORO)" ORO.GEN.110 Buchst. a); RL 2008/104 EG Art. 3 Abs. 1; RL 2008/104 EG Art. 5 Abs. 5; RL 96/71/EG Art. 1 Abs. 3; AÜG § 1 Abs. 1; AÜG § 9 Abs. 1; AÜG § 10 Abs. 1; BetrVG § 102 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1; HGB § 557; InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 17 Abs. 2; ZPO § 253 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1; AÜG § 9; AÜG § 10

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 26.11.2020; Aktenzeichen 10 Ca 6101/20)

Nachgehend

BAG (Urteil...

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