Entscheidungsstichwort (Thema)
Urlaubsgeld bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit. Sonderzahlung. Tarifauslegung
Leitsatz (amtlich)
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld nach § 34 Abs. 1 Manteltarifvertrag Nr. 9 für das Kabinenpersonal der LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH vom 30. März 2004 besteht auch dann in vollem Umfang, wenn der Arbeitnehmer im anspruchsbegründenden Zeitraum länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war.
Normenkette
Manteltarifvertrag Nr. 9 für das Kabinenpersonal der LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH vom 30.03.2004 § 34 Abs. 1; MTV Nr. 9 Kabinenpersonal LTU § 34
Verfahrensgang
ArbG Düsseldorf (Urteil vom 28.03.2007; Aktenzeichen 15 Ca 8253/06) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.03.2007 – 15 Ca 8253/06 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über ein anteiliges 13. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) für das Jahr 2006.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Purserin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft arbeitsvertraglicher Verweisung der zwischen der Beklagten und der ver.di Vereinte Dienstleistungs Gewerkschaft vereinbarte Manteltarifvertrag Nr. 9 Anwendung. Dieser enthält u.a. folgende Regelungen:
„§ 24
Anspruch auf Vergütung
…
(3) Besteht während des Beschäftigungsverhältnisses im Laufe eines Kalendermonats für einen oder mehrere Kalendertage kein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung, so gilt folgende Regelung: Für jeden Kalendertag ohne Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung ist 1/30 der monatlichen Vergütung abzuziehen.
…
§ 28 Fortzahlung der Vergütung/Krankengeldzuschuss
…
(3) Dauert eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des ...