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LAG Düsseldorf Urteil vom 11.01.2011 - 17 Sa 828/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung nach wirksamen Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

Leitsatz (redaktionell)

Beruft sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess auf eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers, muss er einen vertraglichen Anspruch auf einen entsprechenden Einsatz sowie einen bestimmenden Einfluss des Arbeitgeberunternehmens auf die Konzerngesellschaften vortragen sowie konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.

Normenkette

KSchG § 1; BGB § 613a; BetrVG § 102; BetrVG § 21b

Verfahrensgang

ArbG Solingen (Urteil vom 05.05.2010; Aktenzeichen 3 Ca 78/09 lev)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.05.2012; Aktenzeichen 2 AZR 62/11)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 05.05.2010 – 3 Ca 78/09 lev – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, die Weiterbeschäftigung des Klägers und hilfsweise über die Zahlung einer Sozialplanabfindung.

Der am 29.06.1948 geborene Kläger wurde am 01.04.1962 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten (früher B.-H. AG) eingestellt und war zuletzt bei der Beklagten im Werk M. in der Produktionsentwicklung, Papieremulsion, im Geschäftsbereich Consumer Imaging (CI) zu einem Bruttomonatsgehalt von EUR 5140,74 tätig.

Im Arbeitsvertrag des Klägers vom 21.12.1972 heißt es:

„…

B.-H. behält sich vor, dem Mitarbeiter innerhalb des Gesamtunternehmens und der mit B.-H. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eine andere gleichwertige Tätigkeit zu übertragen.”

Die Beklagte schloss am 17.01.1995 mit dem bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung Sozialplan (GBV) ab, die Verfahren und Leistungen aus Anlass von betriebsbedingten pers...

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