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LAG Berlin Urteil vom 16.03.2005 - 9 Sa 1365/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung einer Günstigkeitsklausel

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung der Versorgungsvereinbarungen VV 67 und VV 70 SFB führt zum Ergebnis, dass der vorzunehmende Günstigkeitsvergleich zwischen den beiden Versorgungsvereinbarungen auf den Zeitraum beschränkt war, in dem die VV 67 gegenüber der VV 70 nicht mehr günstiger sein konnte.

 

Normenkette

Versorgungsvereinbarung des SFB

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 14.04.2004; Aktenzeichen 86 Ca 30669/03)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 27.06.2006; Aktenzeichen 3 AZR 212/05)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. April 2004 – 86 Ca 30669/03 – dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Ansprüche des Klägers aus betrieblicher Altersversorgung.

Der am … 1933 geborene Kläger war vom 01. August 1954 bis zum 28. Februar 1998 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger, dem Sender F. B. (SFB) als Journalist beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 12. März 1956 (Bl. 10 d.A.) hatten die Parteien die Anwendung der Tarifverträge des SFB vereinbart.

Am 12. September 1963 wurde dem Kläger eine Versorgungszusage auf der Grundlage der damals geltenden Versorgungsvereinbarung vom 31. März 1960 in der Fassung vom 1. April 1963 erteilt.

Am 30. Oktober 1967 schlossen der SFB und die zuständigen Gewerkschaften eine weitere Versorgungsvereinbarung (im Folgenden: VV 67), die die bisherige Versorgungsvereinbarung ersetzte. Nach deren § 3 betrug die Wartezeit zehn Jahre, nach § 6 Ziff. 2 betrug das Altersruhegeld bei Vollendung der Wartezeit 40 % des zuletzt bezogenen ruhegeldfähig...

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