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LAG Berlin Urteil vom 15.08.1997 - 6 Sa 82/97, 6 Sa 91/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstweilige Verfügung auf Unterlassen. Wettbewerb

 

Leitsatz (amtlich)

Anforderungen für das Zustandekommen sowie Inhalt und Umfang eines nachgehenden Wettbewerbsverbots

 

Normenkette

HGB §§ 74, 74a, 75

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 18.06.1997; Aktenzeichen 2 Ga 22124/97)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Juni 1997 – 2 Ga 22124/97 – geändert.

2. Der Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 13. Mai 1998, sich des Wettbewerbs als Verkäufer, Einkäufer, Außendiensmitarbeiter oder Disponent im Bereich des Fleisch- und Wurstwarenvertriebs in Berlin und den neuen Bundesländern zu enthalten, insbesondere es zu unterlassen, direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar für die Firma G. GmbH & Co. Handels KG i.Gr. in dieser Weise tätig zu werden.

3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 500.000,– DM, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

4. Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Tatbestand

Der Verfügungsbeklagte war seit dem 1. April 1987 auf der Grundlage zweier Arbeitsverträge vom 27. März 1997 (Hülle Bl. 141 d.A.) für die Verfügungsklägerin als Leiter der Einkaufsabteilung und Außendienstmitarbeiter gegen ein Monatsgehalt von 10.000,– DM brutto zuzüglich Provision tätig. § 3 Abs. 2 des einen Vertrags enthielt ein zwölfmonatiges Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nach einer bis zum 24. April 1997 dauernden Krankschreibung nahm der Verfügungsbeklagte seine Arbeit nicht wieder auf, sondern kündigte mit einem an die Muttergesellschaft der Verfügungsklägerin gerichteten Schreiben...

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