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LAG Berlin Urteil vom 11.05.1998 - 18 Sa 3/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten gemäß Nr. 7 der Anlage SR 2 a zu BAT. Umfang der Darlegungspflicht des Arbeitgebers

 

Leitsatz (redaktionell)

Hinweis der Geschäftsstelle

Das Bundesarbeitsgericht bittet, sämtliche Schriftsätze in 7facher Ausfertigung bei dem Bundesarbeitsgericht einzureichen.

 

Normenkette

Anlage SR 2a zum BAT

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 06.11.1997; Aktenzeichen 91 Ca 39461/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 15.03.2000; Aktenzeichen 5 AZR 584/98)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. November 1997 – 91 Ca 39461/96 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin gemäß Nr. 7 der Anlage SR 2 a zum BAT Fort- und Weiterbildungskosten zurückzuzahlen.

Die am 30. Juli 1965 geborene Beklagte war seit 1. Juli 1989 im Bereich des Universitätsklinikums R. V. der Klägerin als Krankenschwester beschäftigt und wurde zunächst in der Vergütungsgruppe Kr. V Fallgruppe 1 der Anlage 1 b Teil A zum BAT eingruppiert.

Auf eine Bewerbung der Beklagten teilte die Klägerin ihr mit Schreiben vom 13. Februar 1992, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Kopie Bl. 39 und 40 d.A.), mit, daß sie zu einem in der Zeit vom 1. April 1992 bis 30. September 1993 stattfindenden Lehrgang zur Heranbildung von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern für Intensivmedizin und Anästhesie der FU B., der damaligen Trägerin des Universitätsklinikums R. V., zugelassen sei. Gleichzeitig wurde der Beklagten mitgeteilt, daß sie gemäß Nr. 7 der Anlage SR 2 a zum BAT für die Dauer des Lehrgangs unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt werde und sie wurde auf die in Nr. 7 entha...

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