Entscheidungsstichwort (Thema)
Sexuelle Belästigung einer Kollegin auf einer privaten Feier mit Betriebsbezug
Leitsatz (amtlich)
Die in dem Satz „I can imagine many or a thousand ways to humilitate you” liegende Beleidigung oder Bedrohung einer Kollegin auf einer privaten Feier mit Betriebsbezug kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Normenkette
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 102
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Urteil vom 15.09.2005; Aktenzeichen 1 Ca 8738/05)
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. September 2005 – 1 Ca 8738/05 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung in der Probezeit wegen einer behaupteten sexuellen Belästigung einer Kollegin durch den Kläger auf einer Geburtstags- bzw. Einstandsfeier nach Dienstschluss in einem Restaurant. Der am … 1970 geborene großgewachsene seit dem 1. Dezember 2004 bei der Beklagten als Senior S. im Bereich Zins-/Kreditprodukte für ein Monatsbruttogehalt von 6.400,– EUR zuzüglich Weihnachtsgeld und Tantiemen aufgrund des Arbeitsvertrages vom 22. November 2004 (vgl. den Vertrag in Kopie Bl. 11 ff. d.A.) beschäftigte Kläger, der mit der zierlichen Kollegin Frau B. (im Folgenden: Kollegin) in einem Großraumbüro „Rücken an Rücken” arbeitet, setzte sich am betreffenden Abend im Laufe der Feier neben die Kollegin und sagte: „I can imagine many or a thousand ways to humilitate you”. Der Kollege Herr Be. wies ihn darauf hin, dass er das Lokal verlassen sollte, was der Kläger auch tat. Am nächsten Tag arbeiteten der Kläger und die Kollegin wieder zusammen, ab dem darauf folgenden Freitag war die Kollegin im Urlaub. Nach Rückkehr aus dem Urlaub am 4. Apr...