Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Invollzugsetzung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung
Leitsatz (amtlich)
Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gelten die §§ 1 bis 13 KSchG auch dann nicht für Geschäftsführer des Arbeitgebers, wenn das der Geschäftsführerstellung zugrundeliegende Arbeitsverhältnis erst nach Ausspruch der Kündigung in Vollzug gesetzt wird.
Normenkette
KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt (Oder) (Entscheidung vom 28.01.2015; Aktenzeichen 6 Ca 27/14)
Nachgehend
BAG (Urteil vom 23.02.2017; Aktenzeichen 6 AZR 665/15)
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 28.01.2015 - 6 Ca 27/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier Kündigungen.
Der Kläger schloss mit der w.services GmbH (im Folgenden: w. s. GmbH), der Alleingesellschafterin der Beklagten, am 14.03.2013 einen Arbeitsvertrag, wonach er ab 01.04.2013 für diese als Direktor-Operations bei einer jährlichen Vergütung von 140.000,00 EUR brutto und einer hinzutretenden Jahrestantieme von 50.000,00 EUR brutto tätig werden sollte. Wegen der Einzelheiten dieses Arbeitsvertrages wird auf Bl. 359 bis 368 d. A. verwiesen. Die w. s. GmbH, die Beklagte und weitere Tochtergesellschaften der w. s. GmbH gehören zum Konzern der w.services Holding GmbH, der Dienstleistungen im Bereich des Dialogmarketing erbringt und an verschiedenen Standorten Call-Center mit insgesamt mindestens 6.000 Arbeitnehmern betreibt. Der Kläger nahm die Tätigkeit am 15.04.2013 auf und wurde am 06.05.2013 rückwirkend zum 15.04.2013 zum Geschäftsführer der Beklagten und sieben weiterer Gesellschaften des Konzerns bestellt. In der...