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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 08.02.2012 - 15 Sa 2287/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Cutter. Arbeitnehmer. freie Mitarbeiter. programmgestaltende Tätigkeit. Dienstplan

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Cutterin, die überwiegend für ein regionales Nachrichtenmagazin beschäftigt wird, ist nicht programmgestaltend tätig.

2. Der Umstand, dass der Dienstplan erst aufgestellt wird, nachdem telefonisch die Dienstbereitschaft abgefragt wurde, steht der Annahme der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen.

 

Normenkette

BGB § 611

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 29.09.2011; Aktenzeichen 58 Ca 1155/11)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.04.2013; Aktenzeichen 10 AZR 668/12)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.09.2011 – 58 Ca 1155/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, wobei es im Tenor zu II. heißt:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin an mindestens 120 Arbeitstagen im Jahr in einem Arbeitsverhältnis als Cutterin zu beschäftigen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Kern darüber, ob die Klägerin als Cutterin bei der beklagten Rundfunkanstalt als Arbeitnehmerin oder als freie Mitarbeiterin beschäftigt wird.

Die Klägerin wird zu 90 % ihrer Einsätze als Cutterin für Beiträge der Berliner Abendschau, einem regionalen Nachrichtenmagazin, beschäftigt. Seit dem 1. November 2009 wird sie nicht mehr mit 10, sondern nur noch mit 8 Tagen pro Monat regelmäßig eingesetzt. Hinsichtlich des übrigen Sachverhaltes und des Vorbringens der Parteien in der I. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.

Mit Urteil vom 29. September 2011 hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 1. November 2009 ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Im Übrigen hat es die Beklagte verurteilt, die Klägerin an mindestens 120 A...

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