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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 14.10.2010 - 9 Sa 18/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Günstigkeitsprinzip. Weisungsrecht des Arbeitgebers. hier: Weisung an Solisten. weitere Instrumente einer Instrumentengruppe zu spielen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Tarifvertragsparteien können durch tarifliche Regelungen den Inhalt der Arbeitsaufgabe (hier: Spielen von weiteren Instrumenten) erweitern.

2. Zur Auslegung, ob eine ältere Arbeitsvertragsregelung eine günstigerere abweichende Regelung darstellt.

 

Normenkette

GewO § 106

 

Verfahrensgang

ArbG Freiburg i. Br. (Urteil vom 09.02.2010; Aktenzeichen 4 Ca 294/09)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.01.2012; Aktenzeichen 10 AZR 777/10)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 09.02.2010, Az. 4 Ca 294/09 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Umfang des Direktionsrechts. Die Beklagte macht geltend, dass der Kläger verpflichtet ist Nebeninstrumente zu spielen und, dass er nicht nur alternierend eingesetzt werden darf. Der Kläger hingegen ist der Auffassung, dass er dazu nicht verpflichtet ist, weil die Parteien eine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen haben.

Die beklagte Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt unter anderem ein bedeutendes Sinfonieorchester. Der Kläger ist dort seit 17.08.1993 als 1. und Solo-Trompeter beschäftigt.

Im Arbeitsvertrag der Parteien vom 14.01.1997 (Anlage K1, AS 12) heißt es:

„§ 1 Vereinbarte Tätigkeit, Beschäftigungsort

Das Orchestermitglied wird … als 1. und Solotrompeter beschäftigt.

Das Orchestermitglied ist für folgende Instrumente verpflichtet:

Hauptinstrument:

Trompete

Nebeninstrument(e):

–

§ 2 Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Orchesterordnung

Der für den Südwestfunk geltende Orchestertarifvertrag sowie die Orchesterordnung des Südwestfunks sind Bestandt...

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