Rechtsmittel eingelegt: ja
Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Weitergewährung von Sachbezügen während der Mutterschutzfristen Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Absatz 1 Satz 2 MuSchG bei Überlassung eines Firmen-Pkw's auch zur privaten Nutzung. Schadensberechnung bei rechtswidriger Verweigerung der Herausgabe eines Firmenwagens an den Arbeitgeber
Leitsatz (amtlich)
1. Mit Beginn der Schutzfrist der §§ 3 Absatz 2, 6 Absatz 1 MuSchG werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien suspendiert. Damit wird der Arbeitgeber auch von der Verpflichtung frei, der schwangeren Arbeitnehmerin weiterhin ein ihr vertraglich auch zu privatem Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
2. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, der Schwangeren gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 MuSchG einen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zu gewähren, beinhaltet grundsätzlich nicht die Verpflichtung zur Weitergewährung von Sachbezügen in Natur, die er als Teil der Vergütung für geleistete Dienste der Arbeitnehmerin vertraglich schuldet. Der wirtschaftliche Wert der bis zum Eintritt der Schwangeren in die Schutzfrist der §§ 3 Absatz 2, 6 Absatz 1 MuSchG gewährten Sachbezüge hat vielmehr im Rahmen der Berechnung der Entgeltforderung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 MuSchG Berücksichtigung zu finden.
3. Weigert sich ein Arbeitnehmer, den ihm auch zu privatem Gebrauch überlassen Firmen-Pkw zurückzugeben, wenn sein Recht zum Besitz entfallen ist, hat er in der Regel unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung den dadurch dem Arbeitgeber entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Arbeitgeber kann jedoch regelmäßig keine abstrakte Nutzungsentschädigung ohne Rücksicht auf den ihm tatsächlich entstandenen Schaden nach den Nutzun...