Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine intensivmedizinische Komplexbehandlung
Orientierungssatz
1. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses entsprechend der Kodierung des OPS 8-98f für eine stationäre Behandlung des Versicherten unter Berücksichtigung einer aufwändigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung setzt u. a. voraus, dass das Krankenhaus die strukturellen Voraussetzungen einer 24-stündigen Verfügbarkeit des Verfahrens Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA erfüllt.
2. Hierzu bedarf es eines in der Durchführung interventioneller kardiologischer Verfahren erfahrener Kardiologen, die 24 Stunden im eigenen Krankenhaus verfügbar sind, um den Anforderungen der Prozedur im OPS 9-98f gerecht zu werden.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 17. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 17.261,12 € festgesetzt.
Tatbestand
Im Streit steht die Vergütung der stationären Behandlung des bei der Beklagten versicherten C. C. (im Folgenden: Versicherter) vom 3. März bis zu seinem Tod am xx. xxx 2017 in der Klinik der Klägerin und dabei insbesondere die Kodierbarkeit des OPS-Kodes 8-98f.40 (aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung, 1657 bis 1932 Aufwandspunkte).
Mit Rechnung vom 8. Juni 2017 machte die Klägerin für die Behandlung des Versicherten unter Zugrundelegung der DRG A09C einen Betrag von insgesamt 63.344,92 € geltend. Mit Schreiben vom 16. Juni 2017 teilte die Beklagte hierzu mit, dass die Rechnung nicht vollständig beglichen werden könne, da die Voraussetzungen des in Ansatz ...