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Hessisches LSG Urteil vom 28.11.2007 - L 6/7 KA 624/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftlichkeitsprüfung. Verordnung von physikalisch-therapeutischen Leistungen

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bzgl. der Verordnung von physikalisch-therapeutischen Leistungen in bestimmten Quartalen (hier: III/96 und IV/96) hinsichtlich ihrer Durchführung und Festsetzung der Regressbeträge - insbesondere mit Blick auf die Frage von Praxisbesonderheiten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.05.2009; Aktenzeichen B 6 KA 17/08 R)

 

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2003 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig sind die Rechtmäßigkeit von Regressen bezüglich der vom Kläger veranlassten physikalisch-therapeutischen Leistungen (noch) in den Quartalen III/96 und IV/96, nachdem der Beklagte den Regressbescheid des Prüfungsausschusses für II/96 aufgehoben hat.

Der Kläger ist in O a M als Orthopäde mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin (und der Berechtigung zur Chirotherapie) niedergelassen und seit dem Quartal IV/93 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Er ist auch als Belegarzt am M-Krankenhaus vom R K in F a. M. tätig. Bereits vor den vorliegend streitigen Quartalen ist der Kläger wiederholt in Bezug auf die Frage der Unwirtschaftlichkeit von ihm erbrachter Leistungen und insbesondere auch bezüglich der von ihm veranlassten Verordnungen von Arzneimitteln und physikalisch-therapeutischen Leistungen (im Folgenden: physik.-therap. L. bzw.: Leistungen) im Primär- und Ersatzkassenbereich informiert worden (zuletzt im Primär- und Ersatzkassenbereich für das Quartal I/95). Auch hatten Beratungen zur Wirtschaftli...

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