Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von den Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers. Erforderlichkeit einer Ermessensausübung im Rahmen der Rückforderung bei Mehrheit von Erben. gesamtschuldnerische Haftung
Orientierungssatz
Zur Erforderlichkeit einer Ermessensausübung, wenn ein Sozialleistungsträger bei Mehrheit von Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers zu Unrecht bezogene Sozialleistungen von den Erben in gesamtschuldnerischer Haftung zurückfordert.
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 2.615,22 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über einen Erstattungsanspruch der Beklagten gegen die Klägerin in Höhe von 2.615,22 Euro.
Die 1941 geborene, bei der Beklagten versicherte D. C. (Versicherte) bezog ab 1. Juli 2001 eine Altersrente für Frauen und zusätzlich ab 1. Juli 2002 einen Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung als Zeitungszustellerin. Dabei überschritt sie die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die Versicherte erhob gegen den von der Beklagten zwecks Erstattung der eingetretenen Überzahlung in Höhe von 5.230,45 Euro erlassenen Bescheid vom 14. Juli 2006 in der Fassung des Bescheides vom 27. Dezember 2006 sowie in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. April 2007 Klage vor dem Sozialgericht Fulda (ursprünglich S 2 R 175/07; nach Wiederaufruf S 1 R 264/11). Das Klageverfahren wurde nach dem Tod der Versich...