Entscheidungsstichwort (Thema)
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. psychiatrisches Sachverständigengutachten. Verwertbarkeit eines Gutachtens. Familienangehöriger als Dolmetscher. Anwesenheit eines Dritten bei der Exploration und Anamneseerhebung
Leitsatz (amtlich)
1. Familienangehörige eines Versicherten sind als Dolmetscher während der Begutachtung grundsätzlich ungeeignet. Das gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es lediglich um den bloßen Austausch solcher Informationen geht, bei denen ihrer Natur nach eine Verfälschung von vornherein ausscheidet (hier verneint).
2. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, bei dessen Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren, ist nicht von vornherein unverwertbar. Von einer Unverwertbarkeit ist nur auszugehen, wenn Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass durch die Anwesenheit des Dritten das Untersuchungsergebnis verfälscht worden ist (hier bejaht).
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 25. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
Der 1962 geborene Kläger, italienischer Staatsangehöriger, hält sich seit dem 22. Mai 1997 in der Bundesrepublik Deutschland auf. Seinen ursprünglichen Angaben zufolge hat er in seinem Herkunftsland keine Ausbildung absolviert. In Deutschland war der Kläger zuletzt langjährig als Pflasterer und Gartenarbeiter im Straßen- und Landschaftsbau tätig.
Am 14. Januar 2014 erlitt der Kläger eine Subarachnoidalblutung rechts mit nahezu vollständig blutgefüllter Cisterna ambiens mit Ventrike...