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Hessisches LSG Urteil vom 04.12.1974 - L 3 U 67/70

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Hepatitis als Berufskrankheit

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Hepatitis infectiosa, an der ein Steward der Deutschen Lufthansa in einem tropischen Gebiet erkrankt, kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden.

 

Normenkette

RVO §§ 548, 550 Abs. 1; Nr. 37 der Anlage zur 6. BKVO; Nr. 44 der Anlage zur 6. BKVO

 

Verfahrensgang

SG Frankfurt am Main (Urteil vom 28.11.1969)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a.M. vom 28. November 1969 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der im Jahre 1936 geborene Kläger, der seit Januar 1962 bei der … als Steward beschäftigt war, erkrankte am 30. Juni 1964 auf dem Flug von Rio de Janeiro nach Dakar (Republik Senegal) an Gelbsucht. In der Unternehmeranzeige über eine Berufskrankheit (BK) wurde angegeben, dass er das Essen im Hotel n___AMPX_’_SEMIKOLONX___XGor (Dakar) eingenommen hatte. Der prakt. Arzt Dr. K., M. D., bescheinigte am 1. September 1964, dass sich der Kläger wegen einer schweren Hepatitis am 4. Juli 1964 in seine Behandlung begeben habe. Nach den vorgelegten Unterlagen eines Arztes aus Dakar sei die Krankheit bereits dort ausgebrochen. In dem für die Beklagte erstatteten Gutachten vom 25. Februar 1965 kamen Prof. Dr. G. und Dr. Z. vom Städtischen Krankenhaus S. zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Kläger um eine inzwischen folgenlos abgeklungene Hepatitis infectiosa gehandelt habe. Die Voraussetzungen zur Anerkennung als BK gem. Nr. 37 der Anlage zur 6. Berufskrankheiten-Verordnung vom 25. April 1961 (6. BKVO) lägen nicht vor, da der Kläger nicht zu dem dort genannten Personenkreis gehöre, desgleichen nicht zur Anerkennung als BK gem. Nr. 44 der Anlage zur 6. BKVO, da ei...

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