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Hessisches LAG Urteil vom 28.03.1994 - 10 Sa 595/93

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Revision zugelassen

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung von Vergütungsansprüchen im Konkurs nach § 238 KO. Arbeitsrechtliche Drittbeziehung im Konzern bzw. bei konzernähnlichen Strukturen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Auch im gegenständlich beschränkten Konkurs über das Vermögen einer inländischen Zweigniederlassung nach § 238 KO ist der Konkursverwalter Partei kraft Amtes.

2. Die Rechtsfähigkeit der inländischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens wird durch § 53 KWG (juris: KredWG) nicht allgemein, sondern nur für Zwecke des KWG fingiert.

3. Aus den Gesamtumständen des Falles kann sich ergeben, daß ein bei einem ausländischen Unternehmen eingestellter und später bei einem zweiten ausländischen Unternehmen in dessen inländischer Niederlassung beschäftigter Mitarbeiter, für das zweite Unternehmen lediglich im Rahmen Überlassener Ausübung von Arbeitgeberrechten tätig wird, dieses also insbesondere weder durch Vertragsbeitritt, noch durch Neubegründung in arbeitsvertragliche Beziehungen zu diesem Mitarbeiter tritt.

 

Normenkette

KO §§ 59, 238; KWG § 53; BGB §§ 133, 157, 305, 414, 611; AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2, § 10 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.12.1992; Aktenzeichen 3 Ca 81/92)

ArbG Frankfurt am Main (Teilurteil vom 19.11.1992; Aktenzeichen 3 Ca 81/92)

 

Tenor

Auf die Berufungen des Beklagten werden das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 19. November 1992 und das Schluß-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 17. Dezember 1992 – Az.: 3 Ca 81/92 – abgeändert.

Die Klage wird vollständig abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen, hieraus sich ergebende Zahlung...

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