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Hessisches LAG Urteil vom 23.05.2003 - 12 Sa 52/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsmetall

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Unfall, den ein Arbeitnehmer im Rahmen eines vom Arbeitgeber organisierten Sammeltransportes zu oder von einer Baustelle erleidet, ist jedenfalls dann kein Wegeunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, sondern ein das Haftungsprivileg von § 104 SGB VII auslösender Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 SGB VII, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit vergütet wird.

 

Normenkette

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 104 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Hanau (Urteil vom 26.07.2001; Aktenzeichen 3 Ca 426/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 19.08.2004; Aktenzeichen 8 AZR 349/03)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen dasUrteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 26. Juli 2001 – 3 Ca 426/00 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf der Rückfahrt von einer Baustelle.

Die in … ansässige Beklagte zu 1) befasst sich mit dem Aufbau und der Montage von Messeständen im In- und Ausland. Sie organisiert den Transport ihrer Arbeitnehmer zu den Messeorten mit eigenen Kraftfahrzeugen. Die Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit behandelt und entsprechend vergütet. Die Beklagte zu 1) setzte den im Jahr 1959 geborenen, seit Februar 1997 bei ihr als Messebauer tätigen Kläger bis 14. September 1999 auf einer Messe in … ein und transportierte ihn an diesem Tag mit einem in ihrem Eigentum stehenden, bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Transporter aus … zurück. Der Kläger saß auf der hinteren Sitzbank hinter dem Fahrer. Die Bank war mit mangels Schlössern funktionsunfähigen Sicherheitsgurten ausgestattet. Während der Fahrt platzte der rechte Hinterreifen des Fahrzeugs. Dieses geriet...

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