Entscheidungsstichwort (Thema)
Einzelfall. Streit über Anwendbarkeit begünstigter Regelungen eines freiwilligen Sozialplanes auf Flugbegleiter in der früheren "gemischten Gruppe" wegen Gleichbehandlung. Anforderung an die Berufungsbegründung. Anwendbarkeit begünstigter Regelungen eines freiwilligen Sozialplanes auf Flugbegleiter in der früheren "gemischten Gruppe"
Leitsatz (redaktionell)
Die Berufungsbegründung muss die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (§ 520 III Nr. 2 ZPO) und / oder die Bezeichnung konkreter Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Entscheidung gebieten (§ 520 III Nr. 3 ZPO).
b) Sie muss klar und konkret erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es ist eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des angefochtenen Urteils erforderlich.
Normenkette
BGB § 611 Abs. 1; ZPO §§ 256, 520 Abs. 3 Nrn. 2-3
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 07.12.2010; Aktenzeichen 12 Ca 10064/09) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07.12.2010 wird hinsichtlich des Antrags zu 3) als unzulässig verworfen, im übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird betreffend die Anträge zu 1) und 2) zugelassen, im übrigen nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich über die Anwendbarkeit von begünstigenden Regelungen in einem freiwilligen Sozialplan a...