Entscheidungsstichwort (Thema)
Informationsveranstaltungen. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Informationsveranstaltungen
Leitsatz (amtlich)
1. Der Gesamtvertretung steht kein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung der Teilnahme der Cockpit-Mitarbeiter an den Informationsverstaltungen "Dialogforum" zu.
2. Bei den Veranstaltungen handelt es sich weder um Bildungsmaßnahmen noch betreffen sie Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer.
Normenkette
TVPV § 77 Abs. 1, §§ 86-87
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 08.11.2011; Aktenzeichen 13 BV 432/11) |
Nachgehend
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 08. November 2011 - 13 BV 432/11 - abgeändert.
Die Anträge der Gesamtvertretung werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
A. Die Beteiligten streiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten betreffend Regelungen für die Teilnahme der Cockpit-Mitarbeiter an den Informationsveranstaltungen "Dialogforum".
Die Beteiligte zu 1) ist die auf der Grundlage des Tarifvertrages Personalvertretung Bordpersonal (TVPV) aus den Gruppenvertretungen gebildete Gesamtvertretung (im Folgenden: Gesamtvertretung), welche die Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen repräsentiert. Die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt ein Luftfahrtunternehmen und beschäftigt ca. 3.500 Cockpit-Mitarbeiter (Kapitäne/Co-Piloten/Flugingenieure).
Seit Juni 2009 findet in einem der Schulungszentren der Arbeitgeberin im 4- bis 6-Wochen-Rhythmus die eintägige "Informationsveranstaltung Dialogforum" für die Cockpit-Mitarbeiter statt. Die auch zukünftig geplante Veranstaltung bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, an sogen...