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FG München Urteil vom 03.05.2013 - 8 K 4017/09 (veröffentlicht am 10.07.2013)

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profifußballers anlässlich von Spielen und Trainingslagern

Leitsatz (redaktionell)

1. Werden die Profifußballspieler eines Sportvereins anlässlich von Heim- und Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern auf Kosten des Vereins vor und auch nach den Spielen in Hotels bzw. Gaststätten mit nach sportmedizinischen Gesichtspunkten ausgewählten Speisen verpflegt, so wird den Spielern damit ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zugewendet.

2. Angesichts des berufsbedingten Eigeninteresse der Profispieler an der Aufnahme von unter ernährungsphysiologischen Aspekten ausgewählter Nahrung vor sowie nach einem Spiel ist die unentgeltliche Essensgestellung nicht als im überwiegend betrieblichen Interesse des Vereins liegend einzustufen.

Normenkette

EStG § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 40 Abs. 3; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; EStG § 8 Abs. 2 S. 6

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger den Profispielern seiner ersten Fußballmannschaft mit der Übernahme der Kosten für Verpflegung anlässlich von Auswärtsspielen einschließlich Trainingslagern sowie von Heimspielen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil zugewandt hat.

Der Kläger ist ein Sportverein, dessen erste Fußballmannschaft in den Jahren 2004 bis 2007 u.a. in der … Bundesliga spielte. Vom 04. 08. 2008 bis 04. 08. 2009 fand beim Kläger für den Zeitraum 01/2004 bis 12/2007 eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt.

Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen:

Bei Heimspielen hatten sich die Spieler zum Teil am Spieltag beim Kläger oder aber schon am Tag vorher im Hotel H oder L, beide in der Nä...

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Unentgeltliche Verpflegung von Profifußballern führt zu geldwertem Vorteil
Unentgeltliche Verpflegung von Profifußballern führt zu geldwertem Vorteil

  Leitsatz Verpflegt ein Fußballverein seine Profispieler während Spieleinsätzen und in Trainingslagern unentgeltlich, liegt darin nach Auffassung des FG München ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber kein ...

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