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FG Köln Urteil vom 04.12.2024 - 12 K 1271/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines Geschäftsführers bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: IX R 1/25)

Leitsatz (redaktionell)

1) Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. des § 19 EStG und solchen aus der Veräußerung von Anteilen aus Kapitalgesellschaften i.S. des § 17 EStG ist unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.

2) Die subjektiven Einschätzungen der Beteiligten sind dabei unerheblich.

3) Für die Annahme von Arbeitslohn spricht, wenn der Verbleib eines Anteilsübertragungsgewinns rechtlich und tatsächlich an die weitere Ausübung der Geschäftsführertätigkeit geknüpft ist.

Normenkette

EStG § 17; EStG § 19

Nachgehend

BFH (Aktenzeichen IX R 1/25)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Qualifikation eines Betrages von … EUR als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Teil des Veräußerungspreises im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i.S.v. § 17 EStG sowie über den Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung damit in Zusammenhang stehender Aufwendungen.

Der Kläger war zu Beginn des Streitjahres zu 50 % an der im … 2018 gegründeten A GmbH (im Folgenden: A GmbH) mit dem Sitz in B beteiligt. Zugleich war er Geschäftsführer der A GmbH. Auf den Geschäftsführervertrag zwischen dem Kläger und der A GmbH vom 00.00.2019 wird Bezug genommen. Die übrigen Anteile an der Gesellschaft hielt der Zeuge C, der ebenfalls Geschäftsführer der A GmbH war.

Mit notariellem Vertrag vom 00.00.2020 (im Folgenden: KV) verkauften der Kläger und der Zeuge C ihre Anteile an der A GmbH an die D (im Folgenden: D-mbH) mit Sitz in E, deren Geschäftsführer d...

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