Entscheidungsstichwort (Thema)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Rahmenbeschluss 2001/220/JI. Richtlinie 2004/80/EG. Begriff des Opfers im Strafverfahren. Juristische Person. Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen
Beteiligte
Tenor
Der Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ist dahin auszulegen, dass in einem Strafverfahren und spezieller in einem auf ein endgültiges Strafurteil folgenden Strafvollstreckungsverfahren wie dem Ausgangsverfahren der Opferbegriff des Rahmenbeschlusses nicht juristische Personen umfasst, die einen Schaden als direkte Folge von Handlungen oder Unterlassungen erlitten haben, die einen Verstoß gegen das Strafrecht eines Mitgliedstaats darstellen.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Ermittlungsrichter beim Tribunale di Milano (Italien) mit Entscheidung vom 6. Oktober 2005, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Dezember 2005, in dem Strafverfahren gegen
Giovanni Dell'Orto,
Beteiligte:
Saipem SpA,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Rosas, der Richter J. Klučka, J. N. Cunha Rodrigues (Berichterstatter) und A. Ó Caoimh sowie der Richterin P. Lindh,
Generalanwältin: J. Kokott,
Kanzler: C. Strömholm, Verwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 1. Februar 2007,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- von Herrn Dell'Orto, vertreten durch M. Brusa, avvocato,
- der italienischen Regierung, vertreten durch I. M. Braguglia als Bevollmächtigten im Beistand von D. Del Gaizo, avvocato dello Stato,
- von Irland, vertreten durch D. O'Hagan als Bevollmächtigten im Beistand von N...