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EuGH Urteil vom 25.11.2010 - C-47/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsangleichung. Kakao- und Schokoladeerzeugnisse. Etikettierung. Zusatz des Wortes ‚rein’ oder des Ausdrucks ‚reine Schokolade’ auf der Etikettierung bestimmter Erzeugnisse

 

Beteiligte

Kommission / Italien

Europäische Kommission

Italienische Republik

 

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung und Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür verstoßen, dass sie die Möglichkeit vorgesehen hat, der Verkehrsbezeichnung von Schokoladeerzeugnissen, die keine anderen pflanzlichen Fette als Kakaobutter enthalten, das Adjektiv „rein” hinzuzufügen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 30. Januar 2009,

Europäische Kommission, vertreten durch F. Clotuche-Duvieusart und D. Nardi als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Italienische Republik, vertreten durch G. Palmieri als Bevollmächtigte im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Tizzano, der Richter J.-J. Kasel, M. Ilešič und E. Levits sowie der Richterin M. Berger (Berichterstatterin),

Generalanwalt: Y. Bot,

Kanzler: L. Hewlett, Verwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und ...

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