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EuGH Urteil vom 25.10.2007 - C-334/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Richtlinie 79/409/EWG -Anhang I. Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Besondere Schutzgebiete. IBA 2000. Wert. Qualität der Daten. Kriterien. Ermessen. Offensichtlich unzureichende Ausweisung. Feuchtgebiete

 

Beteiligte

Kommission / Griechenland

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Hellenische Republik

 

Tenor

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in der u. a. durch die Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass sie

  • als besondere Schutzgebiete Gebiete ausgewiesen hat, deren Zahl und Gesamtfläche offensichtlich hinter der Zahl und Gesamtfläche der Gebiete zurückbleiben, die die Voraussetzungen für eine Ausweisung als besondere Schutzgebiete im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409 erfüllen;
  • keine besonderen Schutzgebiete ausgewiesen hat, um Krüpers Kleiber (Sitta krueperi) Schutz zu bieten, und
  • als besondere Schutzgebiete Gebiete ausgewiesen hat, in denen die Krähenscharbe (Phalacrocorax aristotelis desmarestii), der Bartgeier (Gypaetus barbatus), der Mönchsgeier (Aegypius monachus), der Schreiadler (Aquila pomarina), der Kaiseradler (Aquila heliaca), der Adlerbussard (Buteo rufinus), der Habichtsadler (Hieraaetus fasciatus), der Rötelfalke (Falco naumanni), der Eleonorenfalke (Falco eleonorae), der Lanner (Falco biarmicus) und die kleinasiatische Ammer (Emberiza cineracea) nicht ausreichend vertreten sind.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

4. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Portugiesische Republik und die Republik Fin...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Richtlinie 79/409/EWG. Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. Besonderes Schutzgebiet. Änderung ohne wissenschaftliche Grundlage  Beteiligte Kommission / Portugal ...

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