Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Verbraucherschutz. Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes. Anspruch des Verbrauchers auf die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Bestimmung des Ortes, an dem der Verbraucher dem Verkäufer das im Fernabsatz erworbene Verbrauchsgut zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands bereitzustellen hat. Begriff der ‚unentgeltlichen’ Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes. Anspruch des Verbrauchers auf Vertragsauflösung
Normenkette
Richtlinie 1999/44/EG Art. 3
Beteiligte
Tenor
1. Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten für die Bestimmung des Ortes zuständig bleiben, an dem der Verbraucher gemäß dieser Vorschrift dem Verkäufer ein im Fernabsatz erworbenes Verbrauchsgut für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands bereitzustellen hat. Dieser Ort muss für eine unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands binnen einer angemessenen Frist ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher geeignet sein, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigte, zu berücksichtigen sind. Insoweit ist das nationale Gericht verpflichtet, eine mit der Richtlinie 1999/44 vereinbare Auslegung vorzunehmen und gegebenenfalls auch eine gefestigte Rechtsprechung zu ändern, wenn diese auf einer Auslegung des nationalen Rechts beruht, die mit den Zielen dieser Richtlinie unvereinbar ist.
2. Art. 3 Abs. 2 bis...