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EuGH Urteil vom 23.01.2025 - C-766/21 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Mehrere Beklagte im Verfahren im ersten Rechtszug. Urteil, das gegenüber einem dieser Beklagten im Versäumniswege ergangen ist und gegen das beim Gericht der Europäischen Union Einspruch eingelegt wurde. Zulässigkeit des gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsmittels. Voraussetzungen. Zulässigkeit der Rechtsmittelbeantwortung durch die Partei, die im ersten Rechtszug im Versäumniswege verurteilt wurde. Anschlussrechtsmittel der im Versäumniswege verurteilten Partei, die beim Gericht Einspruch eingelegt hat. Unzulässigkeit. Schiedsklausel. Vom Europäischen Parlament geschlossener Versicherungsvertrag. Klausel zum Ausschluss von Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf eine Überschwemmung zurückzuführen sind. Tragweite

 

Normenkette

Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Art. 56, 41; Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 172, 176 Abs. 1, Art. 178; AEUV Art. 272

 

Beteiligte

Parlament/ Axa Assurances Luxembourg u.a.

 

Tenor

1.Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

2.Das Europäische Parlament, die Axa Assurances Luxembourg SA, die Bâloise Assurances Luxembourg SA, die La Luxembourgeoise SA und die Nationale-Nederlanden Schadeverzekering Maatschappij NV tragen jeweils die ihnen durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.

3.Die Nationale-Nederlanden Schadeverzekering Maatschappij NV trägt die durch das Anschlussrechtsmittel entstandenen Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache C-766/21 P

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 8. Dezember 2021,

Europäisches Parlament,vertreten zunächst durch E. Paladini und B. Schäfer, dann durch A. Caiola und E. Paladini als Bevollmächtigte,

Rechtsmittelführer,

andere Parteien des Verfahrens:

Axa Assurance...

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