Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Wettbewerb. Kartelle. Aufeinander abgestimmte Verhaltensweise. Reisebüros, die an einem gemeinsamen rechnergestützten System für Reiseangebote beteiligt sind. Automatische Beschränkung der Rabattsätze für Online-Reisebuchungen. Mitteilung des Systemadministrators zu dieser Beschränkung. Stillschweigende Zustimmung, die als aufeinander abgestimmte Verhaltensweise eingestuft werden kann. Tatbestandsmerkmale einer Vereinbarung und einer aufeinander abgestimmten Verhaltensweise. Beweiswürdigung und Beweismaß. Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten. Effektivitätsgrundsatz. Unschuldsvermutung
Beteiligte
Eturas u.a
„Eturas” UAB
„AAA Wrislit” UAB
„Baltic Clipper” UAB
„Baltic Tours Vilnius” UAB
„Daigera” UAB
„Ferona” UAB
„Freshtravel” UAB
„Guliverio keliones” UAB
„Kelioniu akademija” UAB
„Kelioniu gurmanai” UAB
„Kelioniu laikas” UAB
„Litamicus” UAB
„Megaturas” UAB
„Neoturas” UAB
„TopTravel” UAB
„Travelonline Baltics” UAB
„Vestekspress” UAB
„Visveta” UAB
„Zigzag Travel” UAB
„ZIP Travel” UAB
Lietuvos Respublikos konkurencijos taryba
Tenor
Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass, wenn der Administrator eines Informationssystems, das Reisebüros ermöglichen soll, in einheitlicher Buchungsform Reisen auf ihrer Website zu vertreiben, diesen Wirtschaftsteilnehmern über einen individuellen elektronischen Mitteilungsdienst eine Mitteilung sendet, in der sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass für die Preisnachlässe auf die mittels dieses Systems vertriebenen Produkte fortan eine Obergrenze gelte und im Anschluss an die Verbreitung dieser Mitteilung an dem fraglichen System technische Änderungen vorgenommen würden, die für die Durchführung dieser Maßnahme erforderlich seien, vermutet werden kann, dass diese Wirtschaftst...