Entscheidungsstichwort (Thema)
Unternehmereigenschaft beim Verkauf eines Aktienpakets
Leitsatz (redaktionell)
In dem Verfahren ging es um den Verkauf eines umfangreichen Aktienpakets einer gemeinnützigen Einrichtung britischen Rechts durch einen von ihr bestellten Treuhänder, der selbst keinen gewerbsmäßigen Aktienhandel betrieb. Fraglich war, ob der Treuhänder durch diesen Verkauf Unternehmer geworden war. Er hatte den Vorsteuerabzug bezüglich der Veräußerungskosten geltend gemacht, weil der Aktienverkauf eine unternehmerische Tätigkeit dargestellt habe, da ihm langjährige und schwierige Vorbereitungsarbeiten vorausgegangen seien.
Der EuGH hat entschieden, daß im Streitfall keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wurde. Das deutsche Umsatzsteuerrecht steht mit diesem Urteil im Einklang. Auch danach kann der einmalige Verkauf eines Aktienpakets nicht mit gewerbsmäßigem (unternehmerischen) Wertpapierhandel verglichen werden.
Beteiligte
Commissioners of Customs & Excise |
Gründe
Urteil des Gerichtshofes
(Fünfte Kammer)
„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit”
In der Rechtssache C-155/94
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag vom Value Added Tax Tribunal London in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Welcome Trust Ltd
gegen
Commissioners of Customs & Excise
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG; ABI. L 145, S. 1)
erläßt
Der Gerichtshof
(Fünfte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten D. A. O. Edward, der Richter J.-P. Puissochet, J. C. Moitinho de Alm...