Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Verschreibung. Begriff. Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat von einer befugten Person ausgestellten Verschreibung. Voraussetzungen. Freier Warenverkehr. Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen. Beschränkung der Abgabe von der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegenden Arzneimitteln durch eine Apotheke. In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Bestellschein. Rechtfertigung. Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen. Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eines Mitgliedstaats
Normenkette
Richtlinie 2011/24/EU Art. 3 Buchst. k, Art. 11 Abs. 1; Richtlinie 2001/83/EG Art. 81 Abs. 2; AEUV Art. 35-36
Beteiligte
VIPA Kereskedelmi és Szolgáltató Kft |
Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet |
Tenor
Art. 3 Buchst. k und Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der es einer Apotheke dieses Mitgliedstaats nicht gestattet ist, der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegende Arzneimittel auf der Grundlage eines Bestellscheins abzugeben, wenn dieser Bestellschein von einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs ausgestellt worden ist, der in einem anderen Mitgliedstaat zur Verschreibung von Arzneimitteln und zur Ausübung seiner Tätigkeit befugt ist, während die Abgabe gestattet ist, wenn der betreffende Bestellschein von einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs ausgestellt worden ist, der im erstgenannten Mitgliedstaat zur Verschreibung von Arzneimitteln ...