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EuGH Urteil vom 18.07.2007 - C-382/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Öffentliche Dienstleistungsaufträge. Richtlinie 92/50/EWG. Verträge über die Behandlung von Hausmüll. Einstufung. Öffentlicher Auftrag. Dienstleistungskonzession. Publizitätsmaßnahmen

 

Beteiligte

Kommission / Italien

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Italienische Republik

 

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001 und insbesondere aus den Art. 11, 15 und 17 dieser Richtlinie verstoßen, dass die Presidenza del Consiglio dei Ministri – Dipartimento per la protezione civile – Ufficio del Commissario delegato per l'emergenza rifiuti e la tutela delle acque in Sicilia das Verfahren für den Abschluss der Verträge über die Verwertung des nach Durchführung der differenzierten Abfallsammlung verbleibenden Resthausmülls, der in den Gemeinden der Region Sizilien anfällt, eingeleitet und diese Verträge geschlossen hat, ohne die in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren anzuwenden und insbesondere ohne die entsprechende Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 20. Oktober 2005,

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch A. Aresu und X. Lewis als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Italienische Republik, vertreten durch I. M. Braguglia als Bevollmächtigten im Beistand von G. Fiengo, avvocato dello Stato, Zustellun...

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