Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen. Arbeitsplatzteilungsregelung „job-sharing”). Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet. Regeln für das stufenweise Aufsteigen beim Wechsel von einem Teilzeitarbeitsplatz zu einem Vollzeitarbeitsplatz. Mittelbare Diskriminierung
Normenkette
Richtlinie 75/117/EWG
Beteiligte
The Revenue Commissioners |
Tenor
Artikel 119 EG-Vertrag sowie die Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen sind dahin auszulegen, daß sie, sofern prozentual sehr viel mehr weibliche als männliche Arbeitnehmer auf Teilarbeitsplätzen beschäftigt sind, einer Regelung entgegenstehen, nach der Arbeitnehmer auf Teilarbeitsplätzen bei ihrem Wechsel auf einen Vollarbeitsplatz auf der Gehaltsskala für Vollzeitbeschäftigte niedriger eingestuft werden, als sie zuvor auf der Gehaltsskala für Beschäftigte auf Teilarbeitsplätzen eingestuft waren, weil der Arbeitgeber das Kriterium des als tatsächliche Arbeitszeit definierten Dienstes verwendet, es sei denn, daß diese Regelung durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben.
Gründe
1.
Der Labour Court hat mit Beschluß vom 5. April 1995, beim Gerichtshof eingegangen am 12. Juli 1995, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag drei Fragen nach der Auslegung der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45, S. 19, nachstehend: Rich...