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EuGH Urteil vom 16.01.2025 - C-400/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung. Verhandlung, die zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch in Abwesenheit führt. Voraussetzungen. Verpflichtung, die in Abwesenheit verurteilte Person über die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu unterrichten. Recht auf eine neue Verhandlung oder auf Einlegung eines sonstigen Rechtsbehelfs, die bzw. der eine neue Prüfung des Sachverhalts ermöglicht und zur Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung führen kann. Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Nationale Regelung, nach der die Anerkennung des Rechts auf eine neue Verhandlung davon abhängt, dass die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bei einer Justizbehörde beantragt wird, vor der die in Abwesenheit verurteilte Person erscheinen muss

 

Normenkette

Richtlinie (EU) 2016/343 Art. 8 Abs. 2, 4, Art. 9, 10 Abs. 1

 

Beteiligte

VB II (Information sur le droit à un nouveau procès)

VB

 

Tenor

1.Art. 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

ist dahin auszulegen, dass

  • –
  • wenn eine Person in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, obwohl die in Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, diese Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, dass nach Ablauf der Frist für die Einlegung einer Berufung gegen die in Abwesenheit ergangene Entscheidung der einzige Rechtsbehelf, der ihr zur Verfügung steht, darin besteht, bei einem anderen Gericht als dem, das diese Entscheidung erlassen hat, einen Antrag auf Durchführung einer neuen Verh...

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