Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Wettbewerb. Art. 82 EG. Markt für Telekommunikationsdienste. Zugang zum Festnetz des etablierten Betreibers. Zwischenabnehmerentgelte für an Wettbewerber erbrachte Vorleistungszugangsdienste. Endkundenentgelte für Endkundenzugangsdienste. Preisgestaltung eines marktbeherrschenden Unternehmens. Beschneidung der Margen der Wettbewerber. Von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigte Preise. Handlungsspielraum des marktbeherrschenden Unternehmens. Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung. Begriff des Missbrauchs. Kriterium des ebenso effizienten Wettbewerbers. Berechnung der Margenbeschneidung. Wirkungen des Missbrauchs. Höhe der Geldbuße
Beteiligte
Deutsche Telekom / Kommission
Deutsche Telekom AG
Europäische Kommission
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Deutsche Telekom AG trägt die Kosten.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, eingelegt am 23. Juni 2008,
Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Quack, S. Ohlhoff und M. Hutschneider,
Rechtsmittelführerin,
andere Verfahrensbeteiligte:
Europäische Kommission, vertreten durch K. Mojzesowicz, W. Mölls und O. Weber als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,
Beklagte im ersten Rechtszug,
Vodafone D2 GmbH, vormals Vodafone AG & Co. KG, vormals Arcor AG & Co. KG, mit Sitz in Eschborn (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Klusmann,
Versatel NRW GmbH, vormals Tropolys NRW GmbH, vormals CityKom Münster GmbH Telekommunikationsservice und TeleBeL Gesellschaft für Telekommunikation Bergisches Land mbH, mit Sitz in Essen (Deutschland),
EWE TEL GmbH mit Sitz in Oldenburg (Deutschland),
HanseNet Telekommunikation GmbH mit Sitz in Hambu...