Entscheidungsstichwort (Thema)
Wettbewerb. Kartell im Gebiet eines Mitgliedstaats, das vor dem Beitritt dieses Staates zur Europäischen Union begonnen hat. International operierendes Kartell, das sich im Gebiet der Union und des Europäischen Wirtschaftsraums auswirkt. Art. 81 EG und 53 des EWR-Abkommens. Verfolgung und Ahndung der Zuwiderhandlung für die Zeit vor und nach dem Beitrittstermin. Geldbußen. Abgrenzung der Zuständigkeiten der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden. Verhängung von Geldbußen durch die Kommission und die nationale Wettbewerbsbehörde. Grundsatz ne bis in idem. Verordnung (EG) Nr. 1/2003. Art. 3 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 6. Folgen des Beitritts eines neuen Mitgliedstaats zur Union
Beteiligte
Toshiba Corporation u.a
Siemens AG
Siemens Transmission & Distribution SA
Nuova Magrini Galileo SpA
Toshiba Corporation
T&D Holding
Alstom Grid SAS
Alstom Grid AG
Mitsubishi Electric Corp
Alstom
Fuji Electric Holdings Co. Ltd
Fuji Electric Systems Co. Ltd
Siemens AG Österreich
VA Tech Transmission & Distribution GmbH & Co. KEG
Hitachi Ltd
Hitachi Europe Ltd
Japan AE Power Systems Corp
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže
Tenor
1. Art. 81 EG und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln sind dahin auszulegen, dass sie im Rahmen eines nach dem 1. Mai 2004 eingeleiteten Verfahrens nicht auf ein Kartell anwendbar sind, das sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, der der Union am 1. Mai 2004 beigetreten ist, in Zeiträumen vor diesem Datum ausgewirkt hat.
2. Der Umstand, dass die Europäische Kommission gegen ein Kartell ein Verfahren nach Kapitel III der Verordnung Nr. 1/2003 einleitet, nimmt der Wettbewerbsbehörde ...