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EuGH Urteil vom 12.09.2017 - C-589/15 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Institutionelles Recht. Bürgerinitiative, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, einen Legislativvorschlag zur Streichung von Staatsschulden für Mitgliedstaaten in einer Notlage zu unterbreiten. Anmeldung. Ablehnung durch die Kommission. Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission. Begründungspflicht. Verstoß

 

Normenkette

Verordnung (EU) Nr. 211/2011 Art. 4 Abs. 2 Buchst. b; AEUV Art. 122, 136

 

Beteiligte

Anagnostakis / Kommission

Europäische Kommission

Alexios Anagnostakis

 

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Alexios Anagnostakis trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 13. November 2015,

Alexios Anagnostakis, wohnhaft in Athen (Griechenland), Prozessbevollmächtigte: A. Anagnostakis, dikigoros, und F. Moyse, avocat,

Rechtsmittelführer,

andere Partei des Verfahrens:

Europäische Kommission, vertreten durch M. Konstantinidis und H. Krämer als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Große Kammer)

unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts, des Vizepräsidenten A. Tizzano, der Kammerpräsidentin R. Silva de Lapuerta, der Kammerpräsidenten M. Ilešič, L. Bay Larsen und E. Juhász, der Kammerpräsidentinnen M. Berger und A. Prechal sowie der Richter A. Rosas, J. Malenovský, D. Šváby, S. Rodin (Berichterstatter) und C. Lycourgos,

Generalanwalt: P. Mengozzi,

Kanzler: L. Hewlett, Hauptverwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2016,

nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 7. März 2017

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit seinem Rechtsmitte...

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