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EuGH Urteil vom 10.07.2014 - C-295/12 P

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 47 § 1. Missbrauch einer beherrschenden Stellung. Spanische Märkte für Breitband-Internetzugang. Margenbeschneidung. Rechtmäßigkeitskontrolle. Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung. Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes. Unbeschränkte Nachprüfung. Höhe der Geldbuße. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diskriminierungsverbot

Normenkette

AEUV Art. 102; AEUV Art. 263; AEUV Art. 261

Beteiligte

Telefónica und Telefónica de España / Kommission

Telefónica de España SAU

Europäische Kommission

Telefónica SA

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Telefónica SA und die Telefónica de España SAU tragen die Kosten.

3. Die France Telecom España SA, die Asociación de Usuarios de Servicios Bancarios (Ausbanc Consumo) und die European Competitive Telecommunications Association tragen ihre eigenen Kosten.

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 13. Juni 2012,

Telefónica SA mit Sitz in Madrid (Spanien),

Telefónica de España SAU mit Sitz in Madrid,

Prozessbevollmächtigte: F. González Díaz und B. Holles, abogados,

Rechtsmittelführerinnen,

andere Parteien des Verfahrens:

Europäische Kommission, vertreten durch F. Castillo de la Torre, É. Gippini Fournier und C. Urraca Caviedes als Bevollmächtigte,

Beklagte im ersten Rechtszug,

France Telecom España SA mit Sitz in Pozuelo de Alarcón (Spanien), Prozessbevollmächtigte: H. Brokelmann und M. Ganino, abogados,

Asociación de Usuarios de Servicios Bancarios (Ausbanc Consumo) mit Sitz in Madrid, Prozessbevollmächtigte: L. Pineda Salido und I. Cámara Rubio, abogados,

European Competitive Telecommunications Association mit Sitz in Wokingham (Vereinigt...

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