Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Wettbewerb. Kartelle. Markt für Kupfer-Installationsrohre. Geldbußen. Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können. Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz
Beteiligte
Chalkor AE Epexergasias Metallon |
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Chalkor AE Epexergasias Metallon trägt die Kosten.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 29. Juli 2010,
Chalkor AE Epexergasias Metallon mit Sitz in Athen (Griechenland), Prozessbevollmächtigter: I. Forrester, QC,
Rechtsmittelführerin,
andere Verfahrensbeteiligte:
Europäische Kommission, vertreten durch E. Gippini Fournier und S. Noë als Bevollmächtigte im Beistand von B. Doherty, Barrister, Zustellungsanschrift in Luxemburg,
Beklagte im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. N. Cunha Rodrigues sowie der Richter U. Lõhmus, A. Rosas (Berichterstatter), A. Ó Caoimh und A. Arabadjiev,
Generalanwältin: E. Sharpston,
Kanzler: L. Hewlett, Hauptverwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 12. Mai 2011,
aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Chalkor AE Epexergasias Metallon (im Folgenden: Chalkor), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Mai 2010, Chalkor/Kommission (T-21/05, Slg. 2010, II-1895, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße teilweise...