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EuGH Urteil vom 07.03.2018 - C-651/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Soziale Sicherheit. Mutterschaftsgeld. Berechnung der Höhe auf der Grundlage der Einkünfte des Versicherten während eines Referenzzeitraums von zwölf Monaten. Person, die in diesem Zeitraum im Dienst eines Organs der Europäischen Union stand. Nationale Regelung, die eine Festsetzung der fraglichen Höhe auf 70 % der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlage vorsieht. Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

 

Beteiligte

DW

DW

Valsts sociālās apdrošināšanas aǵentūra

 

Tenor

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der für die Zwecke der Festsetzung der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlage, die zur Ermittlung der Höhe des Mutterschaftsgelds heranzuziehen ist, die Monate des Referenzzeitraums, in denen die betreffende Person für ein Organ der Europäischen Union gearbeitet hat und in denen sie in diesem Mitgliedstaat nicht sozialversichert war, mit einem Zeitraum der Nichtbeschäftigung gleichgesetzt werden und auf sie die in diesem Mitgliedstaat festgesetzte durchschnittliche Beitragsbemessungsgrundlage angewendet wird, was zur Folge hat, dass die Höhe des dieser Person gewährten Mutterschaftsgelds im Vergleich zu jener, auf die sie Anspruch gehabt hätte, wenn sie eine Berufstätigkeit nur in diesem Mitgliedstaat ausgeübt hätte, erheblich niedriger ist.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Augstākā tiesa (Oberster Gerichtshof, Lettland) mit Entscheidung vom 9. Dezember 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 19. Dezember 2016, in dem Verfahren

DW

gegen

Valsts sociālās apdrošināšanas aǵentūra

erläss...

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