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EuGH Urteil vom 04.10.2007 - C-349/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Art. 59 des Zusatzprotokolls. Art. 7 Abs. 1 und Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats. Richtlinie 2004/38/EG. Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers. Volljähriges Kind, das von seinen Eltern keinen Unterhalt mehr erhält. Mehrere strafrechtliche Verurteilungen. Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung

 

Beteiligte

Polat

Murat Polat

Stadt Rüsselsheim

 

Tenor

1. Ein türkischer Staatsangehöriger, der als Kind im Wege der Familienzusammenführung in einen Mitgliedstaat einreisen durfte und das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis nach Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, der von dem durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrat erlassen wurde, erworben hat, verliert das von diesem Recht auf freien Zugang abgeleitete Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fallgruppen, nämlich

  • in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 dieses Beschlusses oder
  • bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe,

und zwar auch dann, wenn er älter als 21 Jahre ist, von seinen Eltern keinen Unterhalt mehr erhält, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein selbständiges Leben führt, und dem Arbeitsmarkt mehrere Jahre lang wegen der Verbüßung einer gegen ihn verhängten und nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von solcher Dauer nicht zur Verfügung gestanden hat.

In einer Situation wie der des Klägers des Ausgangsverfahrens ist die vorstehende Auslegung nicht mit den Anforderungen des Art. 59 des Zusatzp...

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