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EuGH Beschluss vom 05.06.2014 - C-169/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschleunigtes Verfahren

 

Beteiligte

Sánchez Morcillo und Abril García

Juan Carlos Sánchez Morcillo

María del Carmen Abril García

Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA

 

Tenor

Dem Antrag der Audiencia Provincial de Castellón (Spanien), die Rechtssache C-169/14 dem beschleunigten Verfahren nach Art. 23a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu unterwerfen, wird stattgegeben.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Audiencia Provincial de Castellón (Spanien) mit Entscheidung vom 2. April 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 7. April 2014, in dem Verfahren

Juan Carlos Sánchez Morcillo,

María del Carmen Abril García

gegen

Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

auf Vorschlag des Berichterstatters E. Levits,

nach Anhörung des Generalanwalts N. Wahl

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) und von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Rz. 2

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Sánchez Morcillo und Frau Abril García einerseits und der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA andererseits über den Einspruch der Erstgenannten gegen die Hypothekenvollstreckung in ihre Immobilie.

Rz. 3

Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass die Kläger des Ausgangsverfahrens am 9. Juni 2003 mit der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA eine notarielle Urkunde über ein Hypothekendarlehen für ihre Wohnung unterzeichnet hatten. Da sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Raten zur Tilgung ...

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