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BVerfG Urteil vom 08.12.2016 - 2 BvR 877/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses

 

Normenkette

BVerfGG § 90; ZPO § 319

 

Verfahrensgang

BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 25.08.2016; Aktenzeichen 2 BvR 877/16)

Bayerischer VGH (Beschluss vom 16.02.2016; Aktenzeichen 6 CE 16.246)

Bayerischer VGH (Beschluss vom 26.01.2016; Aktenzeichen 6 CE 15.2800)

VG München (Beschluss vom 19.01.2016; Aktenzeichen M 5 E 15.5395)

VG München (Beschluss vom 18.12.2015; Aktenzeichen M 5 E 15.5395)

 

Tenor

Der Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2016 wird in Satz 1 der Randnummer 2 (unter Gründe: A. I. 1.) wie folgt berichtigt (Änderung unterstrichen): Die Beschwerdeführerin ist seit 2005 Richterin am Bundesfinanzhof und seit 2013 stellvertretende Vorsitzende.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI10110725

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