Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.12.2019, Az. 2 O 27/19, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 1 als Verkäuferin und die Beklagte zu 2 als Herstellerin eines Pkw Audi A4 wegen darin vermeintlich vorhandener unzulässiger Abschalteinrichtungen in Anspruch.
Die Klägerin erwarb auf Grundlage der Bestellung vom 25.04.2016 von der Beklagten zu 1 einen Neuwagen vom Typ Audi A4 Allroad 3.0 TDI, 200 KW/272 PS, mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer W... zu einem Kaufpreis von 76.363,44 EUR. Das Fahrzeug ist nicht mit dem den sog. Dieselskandal auslösenden Motor EA189 ausgestattet, sondern mit einem 3.0 L-Sechszylinder Dieselmotor mit dem Motorkennbuchstaben CRTC der Abgasklasse EU 6. Ausweislich der Pressemitteilung des KBA vom 23. Januar 2018 ordnete dieses einen Rückruf von Fahrzeugen der "Audi 3.0 L Euro 6" u.a. des Modells Audi A4 wegen nachgewiesener unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Ob das Fahrzeug der Klägerin von diesem Rückruf betroffen ist, ist unter den Parteien streitig.
Unstreitig werden zwei Technologien zur Reduktion des Stickoxidausstoßes eingesetzt ein SCR-Katalysator, der mit AdBlue betreiben wird, und die sog. Abgasrückführung, bei der es zum Einsatz des sog. Thermofensters kommt. Die Abgasrückführung erfolgt in der Weise, dass das Abgas aus dem Abgasbereich des Motors über ein Absaugventil in den Ansaugtrakt des Motors zurückgeführt wird. D...