Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf bis zu 6.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der Kläger wendet sich im Wege der Feststellungsklage gegen die Erhöhung der monatlichen Prämien seiner Krankheitskostenversicherung für die Jahre 2019 und 2020 im Tarif Compact/Privat/S einschließlich des gesetzlichen Beitragszuschlags - soweit gefordert - und verlangt darüber hinaus die Rückzahlung vermeintlich überzahlter Beiträge sowie die Feststellung der Herausgabe der Nutzungen hieraus und Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Schreiben, jeweils vom November des der Erhöhung vorausgehenden Jahres:
Erhöhung zum 01.01.2019 in Höhe von 40 Euro nebst Beitragszuschlag in Höhe von 3,34 Euro
Erhöhung zum 01.01.2020 in Höhe von 50 Euro
Die Rückforderungsansprüche umfassen den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.10.2020 (1266,80 Euro; ursprüngliche Klageschrift) und zwar 866,80 Euro (= 20 × [40 Euro + 3,34 Euro]) + 400 (= 8 × 50 Euro), mithin 1266,80 Euro.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der landgerichtlichen Entscheidung verwiesen, § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO.
Das Landgericht hat der Klage, soweit es die Feststellungsanträge angeht, teilweise und in vollem Umfang dem Zahlungsantrag i.H.v. 1266,80 Euro stattgegeben sowie Nutzungen zugesprochen, allerdings die außergerichtlichen Anwaltskosten und Zinsen auf die Nutzungen abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die vom Kläger begehrte Feststellung, an deren Zulässigkeit das Landgericht auch im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis keinerlei Zweifel hegt, sei begründet, da d...