Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergabeverfahren: Anforderungen an Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB
Normenkette
GWB § 107 Abs. 3; VOL/A § 9a
Verfahrensgang
Vergabekammer des Landes Brandenburg (Beschluss vom 08.09.2004; Aktenzeichen VK 33/04) |
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8.9.2004 - VK 33/04 - zu Nr. 1 und 2 teilweise abgeändert.
Der Auftraggeber wird angewiesen, die Angebotswertung im Verhandlungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu wiederholen.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin drei Viertel und der Auftraggeber ein Viertel. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin zu drei Viertel zu tragen.
Die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, des Auftraggebers und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer und des Auftraggebers im Beschwerdeverfahren war notwendig.
Gründe
I. Der Auftraggeber schrieb die Miete eines Ganzkörper CT-Multi-Slice 16-Zeiler, Lieferung, Installation und Einpassung eines Ganzkörper-CT inkl. Genehmigung zum Betrieb, Prüfbericht nach Röntgenverordnung, Rückbau, Rücknahme des bestehenden CT-Somatom Plus 4 im Amtsblatt der EU, Supplement 2004/S 52 - 044626 als Lieferauftrag europaweit im Offenen Verfahren aus. Nach Nr. III 1.2 der Bekanntmachung sollte die Lieferung im Rahmen einer fünfjährigen Anmietung erfolgen.
Nach Nr. 4.3 der Angebotsaufforderung konnte die Auftragserteilung von der "Erfüllung der Leistungsparameter gem. LV" abhängig gemacht werden. Nach Nr. 3.10.1 des L...