Entscheidungsstichwort (Thema)
Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil unter Berücksichtigung der in einer Sorgerechtsentscheidung zu beachtenden Kriterien
Leitsatz (amtlich)
Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn die Mutter, bei der das noch nicht zwei Jahre alte Kind bisher gelebt hat, nun einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte und der Vater die Betreuung des Kindes in einer Kinderkrippe ablehnt.
Normenkette
BGB § 1671
Verfahrensgang
AG S. (Beschluss vom 02.12.2008; Aktenzeichen 2 F 328/08) |
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG S. vom 2.12.2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Der am 14.11.2007 geborene S. ist das Kind des am 1963 geborenen Antragstellers und der 1972 geborenen Antragsgegnerin. Die Eltern sind nicht verheiratet. Noch vor der Geburt, nämlich am 16.10.2007, erkannte der Antragsteller die Vaterschaft an. Am selben Tag gaben die Eltern eine Sorgeerklärung ab.
Die Eltern haben stets in getrennten Haushalten gelebt. Bei der Antragsgegnerin lebt noch deren Tochter aus einer früheren Verbindung A., geb. am 3.9.1991.
Das vorliegende Verfahren hat der Antragsteller eingeleitet, indem er unter dem 30.4.2008 beantragt hat, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. zu übertragen. Am selben Tag hat der Antragsteller einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt. Das Umgangsverfahren hat durch eine vom Senat übernommene Umgangsvereinbarung vom 23.9.2008 seinen Abschluss gefunden (10 UF 127/08).
Der Antragsteller hat im vorliegenden Verfahren geltend gemacht, aufgrund seiner selbständigen Tätigkeit sei er zeitlich flexibel und könne sich ausreichend um S. kümmern. Anders verhalte es sich mit der Mutter. Sie beabsichtige, ei...