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Brandenburgisches OLG Beschluss vom 07.06.2019 - 1 Ws 83/19

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Verfahrensgang

LG Potsdam (Entscheidung vom 11.03.2019; Aktenzeichen 20 StVK 321/18)

 

Tenor

Die Beschwerde der Verteidigerin des inzwischen verstorbenen Verurteilten H... R... gegen den Beschluss der Vorsitzenden der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2019 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

 

Gründe

1.

Die Verteidigerin des verstorbenen Verurteilten wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Versagung ihrer Beiordnung als notwendige Verteidigerin im Strafvollstreckungsverfahren.

Der Beschwerde liegt folgender Verfahrensgang zu Grunde:

Der zwischenzeitlich verstorbene Verurteilte H... R...verbüßte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 12. April 2011, rechtskräftig seit dem 14. Dezember 2011 (8007 Js 27139/02. 2a KLs), zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel. Zwei Drittel der Haftzeit waren am 5. November 2016 verbüßt, das Haftende war auf den 6. Januar 2020 notiert; der Haft sollte sich die Sicherungsverwahrung anschließen.

Am ... 2018 verstarb der Verurteilte in der Strafhaft.

Mit Anwaltsschriftsatz vom 31. August 2018 hat die Verteidigerin des Verurteilten die Aussetzung der laufenden Freiheitsstrafe zur Bewährung unter Aufhebung der angeordneten Sicherungsverwahrung und zugleich ihre Beiordnung als notwendige Verteidigerin gemäß § 140 Abs. 2 StPO beantragt.

Mit Beschluss vom 11. März 2019 hat die Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam den Antrag der Beschwerdeführerin auf Beiordnung zurückgewiesen, da eine "stillschweigende Beiordnung" mangels Notwenigkeit eines "sofortigen Eingreifens" eines Verteidigers für den Verfolgten nicht gegeben gew...

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