Entscheidungsstichwort (Thema)
Containersignaturverbot teilweise verfassungswidrig
Leitsatz (amtlich)
1. Das Verbot, mehrere elektronische Dokumente mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur zu übermitteln (§ 4 II ERVV), bedarf einer auf sein Regelungsziel bezogenen einschränkenden Auslegung, um nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) zu verstoßen.
2. Um die Integrität und Authentizität einer qualifizierten elektronischen Signatur uneingeschränkt sicherzustellen, bedarf es des Verbots der Container- oder Umschlagsignatur jedenfalls nicht, wenn der Absender mit ihr nur elektronische Dokumente verbindet, die sämtlich ein Verfahren betreffen und die nach dem Eingang bei Gericht zusammen mit den bei der Übermittlung angefallenen Informationen und mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt und zu den Gerichtsakten genommen werden.
Normenkette
ERVV § 4 Abs. 2; GG Art. 20 III; ZPO § 130a
Verfahrensgang
AG Schwedt (Aktenzeichen 4 F 336/17)
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 12. Januar 2018 aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Schwedt/Oder zurückverwiesen.
Gründe
Die Antragstellerin hat Verfahrenskostenhilfe beantragt, um sodann eine Regelung ihres Umgangs mit dem Kind ihrer Schwester zu erreichen.
I. Nach der Trennung von ihrem Ehemann, dem Antragsgegner, wohnte die Antragsgegnerin mit dem hier beteiligten und drei weiteren Kindern von September 2016 bis Februar oder März 2017 im Haushalt der Antragstellerin.
Die Antragstellerin meint, sie sei zum Umgang mit den Kindern berechtigt, weil während des Zusammenlebens eine sozial-familiäre Beziehung zu ihnen entstanden sei. Die enstandene enge Bindung sei nach dem Auszug durch häufige Besuche aufrechterhalten worden, b...