Verfahrensgang
AG Strausberg (Aktenzeichen 29 F 103/21) |
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Antragstellers werden der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26. August 2021 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Strausberg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beteiligten streiten um die Übertragung des Rechts zur Ausübung der Schulwahl.
Sie sind Eltern der sechsjährigen L... H... und üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Sie leben voneinander getrennt. L... ist im Haushalt des Vaters in 1... L... gemeldet, die Antragstellerin wohnt in ...9 B... (K...). L... wird mit ihrem jüngeren Bruder von ihren Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut. Ursprünglich haben die Eltern in P... gewohnt. Dort haben die Kinder auch die Kita besucht. An den Amtsgerichten Pankow/Weißensee und Köpenick haben die Eltern bereits über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Entscheidungsbefugnis zur Regelung der Kita-Angelegenheiten für die Kinder gestritten. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Köpenick haben sich die Eltern im Termin vom 18.9.2020 unter anderem darüber geeinigt,
"3. ... 'dass die Schulanmeldung zunächst beim Wohnsitz des Vaters erfolgt'.
4. Die Kindeseltern verpflichten sich, zur Klärung der Schulfrage wieder eine gemeinsame Beratung in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle aufzunehmen. Sie verpflichten sich, dort jeweils binnen einer Woche anzurufen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. ..." (Bl. 7).
In der Folge haben die Eltern gemeinsame Beratungsgespräche wahrgenommen und L... an d...