Entscheidungsstichwort (Thema)
Vergaberecht: Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI/Nachverhandlung
Leitsatz (amtlich)
1. Grundsätzlich ist der Ausschluss eines Bieters wegen Unterschreitens der Mindestsätze der HOAI möglich. Da bei einem Unterschreiten der Mindestsätze die Preisabrede unwirksam sein würde, kann es dem Auftraggeber schon aus Gründen der Planungssicherheit nicht zugemutet werden, dass er sich auf eine nichtige Preisabrede einlässt.
2. Muss der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren annehmen, dass ein Bieter in seinem Angebot die Mindestsätze der HOAI unterschreitet, kann er das Angebot allein deswegen nicht ohne weiteres ausschließen. Er muss vielmehr dem Bieter Gelegenheit nicht nur zur Erläuterung seines Angebots, sondern auch zur Nachverhandlung über den Preis geben (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002, 2 Verg W 14/02).
Normenkette
VOF §§ 5, 10, 16, 24
Verfahrensgang
Vergabekammer des Landes Brandenburg (Beschluss vom 17.08.2007; Aktenzeichen VK 32/07) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Auftraggeberin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 17.8.2007 - VK 32/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Auftraggeberin aufgegeben wird, die Wertung der Angebote unter Einschluss des Angebotes der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenates zu wiederholen.
Die Auftraggeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihrer außergerichtlichen Kosten selbst.
Tatbestand
Die Auftraggeberin, an deren Stammkapital der Bund zu 50 % und die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen je zu 10 % beteiligt sind, hat die Aufgabe der Planung und Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) von Bundesfernstraßen oder...